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BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Geltendmachung des gerichtlichen Hinwirkens auf die Abgabe eines Geständnisses und Rücknahme von Beweisanträgen unter Androhung von Schwierigkeiten bei der Strafvollstreckung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 556
- NStZ-RR 2011, 163
- NStZ-RR 2011, 98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen …
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang behauptet, der Vorsitzende habe auf die Abgabe des Geständnisses und die Rücknahme der Beweisanträge dadurch hingewirkt, dass er für den Fall einer Weigerung des Angeklagten gedroht habe, die Urteilsgründe müssten im Fall eines Schuldspruchs derart ausfallen, dass der Angeklagte mit erheblichen Schwierigkeiten in der weiteren Strafvollstreckung, insbesondere auch hinsichtlich der Frage einer vorzeitigen Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu rechnen habe, hätte dies der Angeklagte zum Anlass eines Ablehnungsantrags machen können (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05). - BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
Zum selbstständigen Anwendungsbereich der Rügemöglichkeit nach § 338 Nr 3 StPO
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang behauptet, der Vorsitzende habe auf die Abgabe des Geständnisses und die Rücknahme der Beweisanträge dadurch hingewirkt, dass er für den Fall einer Weigerung des Angeklagten gedroht habe, die Urteilsgründe müssten im Fall eines Schuldspruchs derart ausfallen, dass der Angeklagte mit erheblichen Schwierigkeiten in der weiteren Strafvollstreckung, insbesondere auch hinsichtlich der Frage einer vorzeitigen Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu rechnen habe, hätte dies der Angeklagte zum Anlass eines Ablehnungsantrags machen können (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05).