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   BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08   

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BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08 (https://dejure.org/2008,14812)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2008 - 3 StR 305/08 (https://dejure.org/2008,14812)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 305/08 (https://dejure.org/2008,14812)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 556
  • NStZ-RR 2011, 163
  • NStZ-RR 2011, 98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang behauptet, der Vorsitzende habe auf die Abgabe des Geständnisses und die Rücknahme der Beweisanträge dadurch hingewirkt, dass er für den Fall einer Weigerung des Angeklagten gedroht habe, die Urteilsgründe müssten im Fall eines Schuldspruchs derart ausfallen, dass der Angeklagte mit erheblichen Schwierigkeiten in der weiteren Strafvollstreckung, insbesondere auch hinsichtlich der Frage einer vorzeitigen Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu rechnen habe, hätte dies der Angeklagte zum Anlass eines Ablehnungsantrags machen können (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05

    Zum selbstständigen Anwendungsbereich der Rügemöglichkeit nach § 338 Nr 3 StPO

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang behauptet, der Vorsitzende habe auf die Abgabe des Geständnisses und die Rücknahme der Beweisanträge dadurch hingewirkt, dass er für den Fall einer Weigerung des Angeklagten gedroht habe, die Urteilsgründe müssten im Fall eines Schuldspruchs derart ausfallen, dass der Angeklagte mit erheblichen Schwierigkeiten in der weiteren Strafvollstreckung, insbesondere auch hinsichtlich der Frage einer vorzeitigen Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu rechnen habe, hätte dies der Angeklagte zum Anlass eines Ablehnungsantrags machen können (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05).
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